Hausordnung

Liebe Gäste,
Kino und Theater sind Orte der Unterhaltung, Spannung und Fantasie, aber auch Orte derm Gemeinschaft. Damit diese Gemeinschaft von uns allen positiv erlebt wird, gibt es ein paar Regeln, die für jeden Kino- und Theaterbesuch in unserem Haus gelten:

Mit wem und wie schließen Sie einen Vertrag?
Bei Erwerb der Tickets an einer Kartenkasse (beinhaltet auch den Online-Erwerb) kommt der Kino- oder Theatereintrittsvertrag durch Entgegennahme bzw. durch das Ausdrucken der Tickets zustande. Der Erwerb von ermäßigten Karten und der Zutritt mit ermäßigter Karte sind nur unter Vorlage des die Ermäßigung begründenden Nachweises gestattet. Nachträgliche Erstattungen sind ausgeschlossen.


In welchen Fällen können Tickets zurückgegeben werden?
Unsere Mitarbeiter sind berechtigt (aus Kulanz und im eigenen Ermessen) Tickets bis zum Beginn der jeweiligen Vorstellung zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Ein Anspruch auf Rückgabe besteht nur dann, wenn die Vorführung nicht stattfindet oder deutlich vor dem Abspann abgebrochen wird.
Soweit die Voraussetzungen eines Rückgaberechts vorliegen, erfolgen Rückerstattungen nur gegen Vorlage des Originaltickets und nur vor Vorstellungsbeginn. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet. Es liegt in unserem Ermessen, die Erstattung bar oder bargeldlos abzuwickeln, ein Anspruch auf Barerstattung besteht nicht. Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, sofern Kartenzahlung geleistet wurde, die Identität von ursprünglichem Ticketerwerber und Rückgebendem anhand von amtlichen Ausweisdokumenten zu prüfen. Die Rückerstattung ist bei fehlendem Identitätsnachweis oder fehlender Identität aus Gründen der Missbrauchsprävention ausgeschlossen.
Gekaufte Theaterkarten sind grundsätzlich von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen. Im Falle einer Veranstaltungsabsage durch das kTS erstatten wir Ihnen den Kaufpreis der Karte. Vorverkaufs- und Systemgebühren können nicht erstattet werden.


Wie lange sind Freikarten und Gutscheine gültig?
Gutscheine und ausgegebene Freikarten haben ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 3 Jahren. Ein entsprechender Vermerk ist auf den Gutscheinen ersichtlich. Gutscheine und Freikarten die älter als 3 Jahre sind, können nicht mehr angenommen und verwendet werden.

Welche allgemeinen Rechte und Pflichten gelten im Kino/Theater?
Zum Besuch des Kinos oder Theaters müssen Sie für die gesamte Dauer des Besuchs im Besitz eines gültigen Tickets sein. Verstöße gegen diese Verpflichtung können eine Straftat darstellen und Schadensersatzansprüche der Filmverleihunternehmen auslösen. Bei Leistungserschleichung wird ein erhöhtes Eintrittsgeld in Höhe von EUR 30,00 erhoben.
Jedes Ticket berechtigt ausschließlich zum Besuch der auf dem Ticket aufgeführten Vorstellung(en) und der ausgewählten Sitzplätze. Unsere Mitarbeiter sind berechtigt Sitzplatzkontrollen durchzuführen.
Bitte beachten Sie die Preisunterschiede für Loge und Parkett. Nachträgliche Reklamationen können nicht beachtet werden.
Zum Schutz der Kinder ist Personen unter drei Jahren der Zutritt zu Kino- und Theatervorstellungen nicht gestattet. Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben worden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Seit 2003 dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person auch solche Filmveranstaltungen besuchen, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben sind. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz (JuSchG) und die Altersfreigabe unserer Filme finden Sie jeweils an der Kasse. Fragen beantworten unsere Mitarbeiter/innen gern.
Bestehen Zweifel über das Alter unserer minderjährigen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis etc.), darf daher keinen Eintritt erhalten.
Kommerzielle, künstlerische oder sportliche Aktivitäten sind im und¬¬ am Gebäude nur nach Zustimmung des Theaterleiters oder seiner Vertretung gestattet. Die Nutzung von Skateboards, Inlineskates, Tretrollern und sonstigen Spiel- und Sportgeräten ist im Gebäude untersagt.
Ab Vorstellungsbeginn sind Mobiltelefone auszuschalten. Störungen sind ebenso zu unterlassen wie die Belästigung oder Diskriminierung anderer Gäste oder des Personals.
Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot.


Was dürfen Sie nicht mit ins Kino/Theater nehmen?
Wir sind nicht nur ein Kino und Theater, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßwaren etc. anzubieten. Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es daher ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und ähnliches verzehren. Gäste, die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.
Die Mitnahme von sperrigen oder gefährlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen, Waffen und gefährlichen Werkzeugen, Sprühdosen, Lärminstrumenten, Laserstiften, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln und Tieren – mit Ausnahme solcher, die zur Unterstützung bei körperlicher oder geistiger Behinderung erforderlich sind – ist nicht gestattet.


Piraten leben gefährlich - ganz besonders im Kino!
Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht enorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich und mit jährlich steigender Tendenz. Filmpiraterie - also zum Beispiel jede Art der Aufzeichnung von Filmen im Kinosaal – ist eine strafbare Handlung. Wir sind unseren Lieferanten (Filmverleihfirmen) gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Filmpiraterie im Kino zu unterbinden.
Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall unsere Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke etc. stichprobenartig oder systematisch kontrollieren. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren; wir behalten uns im Falle Ihrer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir jegliche Pirateriehandlung - also Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. - sowohl den Strafverfolgungsbehörden als auch unseren Lieferanten anzeigen und die Beschlagnahme von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden; auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.


Unsere Haftung – Ihre Einwilligung:
Haftung: Wir haften insbesondere bei Sachschäden - auch wenn unsere Erfüllungsgehilfen sie verursachen - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) haften wir für Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei Stromausfall, Feuer etc. Panik vermeiden! Beachten Sie die Durchsagen oder Anweisungen unseres Personals. Alle Rettungswege und Notausgänge sind markiert und auch bei Stromausfall beleuchtet.
Hausrecht: Das Hausrecht wird durch den Eigentümer, seine/n Theaterleiter/in oder dessen Stellvertreter/in ausgeübt. Bitte leisten Sie den Anweisungen unseres Personals Folge. Wenn Sie das Kino und seine Nebenräume so ordentlich hinterlassen, wie Sie es selbst gerne vorfinden möchten, freut das alle Gäste; Müllbehälter sind ausreichend vorhanden. Beanstandungen melden Sie bitte sofort an unser Servicepersonal. Offensichtlich alkoholisierte oder anderweitig berauschte Besucher sind nicht berechtigt, das kTS zu betreten oder sich darin aufzuhalten. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht.
Einwilligung: Bilder/Fotos von unseren Veranstaltungen erscheinen auf unserer Website oder in sozialen Netzwerken wie Facebook etc.. Mit dem Besuch unseres Filmtheaters willigen Sie in die Veröffentlichung solcher Fotos ein.


Gute Unterhaltung und viel Spaß !